Re: Polizei will stärker von echten Problemen ablenken … - Polizei will stärker mit Providern gegen…

polizeiuck schrieb am 26. August 2004 17:43
> > […]
> > > Nein. Der Begriff ist eindeutig definiert. Kipo ist die Darstellung
> > > von Kinder (will heißen unter 14, darüber nur bei bekanntem Alter
> > > unter 18) in eindeutigen Posen.
> > und wie passen dann zeichnungen und erfundenen geschichten in diese
> > “eindeutige” definition?
> Zeichungen sind auch eindeutige Darstellungen, oder?
aber wie definierst du das “alter” einer gezeichneten person?
> Der Verdacht
> einer Mißbrauchs ist da doch gegeben.
und wer wurde bei einer zeichnung “mißbraucht”?
> Bei erfundenen Geschichten bin
> ich mir nicht ganz sicher, die geben zwar einen Grund weiterzusuchen,
> aber strafbar dürften die nicht sein, wegen fehlendem Mißbrauchs.
sind sie aber….
> > > Kleine Kinder am Strand, in der
> > > Badewanne etc fallen da nicht drunter.
> > falsch. werden solche bilder im zusammenhang mit
> > kinderpornographischen bildern gefunden, dann werden sie sehr wohl
> > zunächst auch unter “kinderpornographie” subsummiert. die endgültige
> > bewertung fällt dann in den ermessensspielraum des richters.
> Wenn einer in mein Fotoalbum schaut und dort Bilder von meinen
> Kindern beim Spielen am Strand sieht, ist das verdammt nochmal keiner
> Kipo.
das liegt allein im ermessen des zuständigen richters. du wirst da
gar nicht gefragt.

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