innwand.ln-online.de/moelln-luebeck-bad-oldesloe-einbruchdiebstahl-polizei-sucht-diesen-tatverdaechtigen/3865″>polizeie sagen, es ist wirklich notwendig?”
Der Mann vor ihm nickte. “Ja, Euer Ehren, das ist es…”
“Nun”, der Mann in der schwarzen Robe ließ sich Zeit, er schloss kurz
die Augen, überlegte was er über den Fall wusste. Aber eigentlich
dachte er eher daran, was er eben nicht wusste. Was er auch nicht
wissen konnte und durfte. Dann seufzte er und setzte seinen Namen
unter das Schreiben.”Wenn es die einzige Möglichkeit ist.” sagte er
bedeutungsvoll.
“Danke, Euer Ehren…”
Damit ging der Mann und machte einem anderen Platz, der dem Richter
seine Unterlagen herüber schob. “Es ist wirklich notwendig, Euer
Ehren…”
Dazu:
Der wohl noch wichtigere Grund für die exorbitant steigenden Zahlen
ist die
lasche Kontrolle durch die Richter: Nach dem Willen des Gesetzgebers
soll
der Ermittlungsrichter eigenständig prüfen, ob er dem Antrag der
Staatsanwaltschaft auf Anordnung einer Telefonüberwachung stattgeben
kann,
und dies in seinem Beschluss dokumentieren. Er muss die so genannte
Katalogtat benennen, deretwegen die Telefonüberwachung angeordnet
wird;
sein Beschluss muss den Tatverdacht darlegen, und er muss Angaben zum Verhältnismäßigkeitsprinzip machen: also darlegen, dass andere
Maßnahmen
weniger erfolgversprechend sind. Nach den Untersuchungen der
Wissenschaftler in Bielefeld war, gemessen an diesen Kriterien, “nur
knapp
ein Viertel der richterlichen Beschlüsse vollständig, in zwei
Dritteln der
Fälle wurden nur zu einem oder zu zwei Merkmalen Ausführungen
gemacht, und
fast zehn Prozent der Beschlüsse enthielten nicht ein einziges der
geforderten Kriterien”.
…
Schuld daran ist nicht nur die Bequemlichkeit der Richter, schuld ist
auch
ein Systemfehler. Die Institution des Ermittlungsrichtes in
Deutschland ist
falsch konstruiert. Schon sein Name führt in die Irre; er ermittelt
nämlich
nichts. Stattdessen verteilt er Eintrittskarten, ohne die Vorstellung
zu
kennen. Er genehmigt also Telefonüberwachungen,
Wohnungsdurchsuchungen oder
die Beschlagnahme der Post, ohne fortlaufend mit dem Strafverfahren
befasst
zu sein. Er wird nämlich nach der deutschen Prozessordnung nur
punktuell in
das Verfahren eingeschaltet, führt also keine eigenen Ermittlungen -
denn
die betreiben Staatsanwaltschaft und Polizei.
Der Emittlungsrichter erfährt in der Regel nichts über den Erfolg
oder
Misserfolg des Eingriffs, den er angeordnet hat. Er sieht die Akten
nur, um
eine Überwachung, Durchsuchung oder Festnahme anzuordnen. Dann
bekommt er
sie nicht mehr zusehen.
Deshalb kann er auch nichts daraus lernen, wenn ein
Verfahren so beschämend endet, wie das nachfolgende:
…
siehe auch:
http://f25.parsimony.net/forum63036/messages/15992.htm