Re: Angst - Polizei darf auf Verbindungsdaten von Jo…
> Ja, aber die Ausführungen beantworten mir meine Fragen immer noch
> nicht. Entweder bin ich einfach zu blöd das “abgefahrene Gesülze” zu
> verstehen, oder was eher nahe liegt, das Gericht ist der Auffassung,
> in diesem Fall ist die rechtsgültige Beantwortung der Fragen durch
> “Richterrecht” nicht ausreichend. Der Gesetzgeber hat erheblich
> nachzubessern.
Von einer Nachbesserungspflicht des Gesetzgebers habe ich ehrlich
gesagt nichts gelesen, daher halte ich - mit Verlaub - die
Alternative, dass Du das Urteil nicht verastanden hast, doch für die
wahrscheinlichere. Wobei ich keinesfalls die Ansicht vertrete, dass
jeder, der solche Urteile nicht vollständig versteht, blöd ist. Wer
aber den Richtern, dessen Urteile er nicht versteht, vorwirft,
ihrerseits das Grundgesetz nicht verstanden zu haben, sollte sich
scho einmal fragen, wie er eine entsprechend “fundierte” Beurteilung
seiner Leistungen fände.
> In deisem Fall wäre aber kein Urteil aus meiner Sicht
> besser gewesen. Ob das möglich ist?
Es ist nicht möglich.
> Ich bin kein Jurist.
Ich glaube zumindest das letzt könnte man auch als Nicht-Jurist
wissen.
> Nur einer
> der regierten und damit ein Repräsentant des Volkes.
Du bist Teil des Volks, aber vermutlich nicht sein Repräsentant. Oder
bist Du Mitglied des Bundes- oder eines Landtags?
> Leider muss ich bald weg und kann dir heute keine weiteren Antworten
> geben.
Ich würde gerne was zur Sache sagen, aber das komplette Urteil für
Nicht-Juristen zu erklären, würde mich nun doch etwas überfordern.
vielleicht liest Du morgen früh mal ein gute Tageszeictung und dann
reden wir weiter.