Re: Steuerklassen - Polizei stellt Mordvideo ins Netz

:
> > Grundgesetz Art. 6
> > (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der
> > staatlichen
> > Ordnung.
> > (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der
> > Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre
> > Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
> Also: Die Eltern haben die Pflicht? […]
> Es wird auch nur von dem “Schutze” gesprochen. Nichts von der
> Pflicht zur unbedingten Vermehrung…
ROTFL … *tränenindenaugen* …
Du Schelm mißverstehst ihn doch absichtlich. Aber vielleicht hat
Team-Psycho.de das ja wirklich so gemeint …
“[…] die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht […]” bezieht sich
IMHO darauf, daß vor allem die Eltern das Kind erziehen, vor Lehrern
und anderen “Hilfserziehern”.
Ich glaub’ aber nicht, daß unser GG ausdrückt, daß es eine Pflicht
zum Kinde gibt. *immernochtränenindenaugen*
floh

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