Re: Wie erkennt man - Polizei Duisburg durchsucht Wohnungen na…

> Natürlich kann ich das begründen. Besitzer ist der, der die
> tatsächliche Gewalt über ein Objekt hat. Wenn Du den Film jetzt
> zurückgibst bist Du also nicht mehr der Besitzer. Du hast weder die
> tatsächliche noch die rechtliche Gewalt darüber.
Ich denke, das klingt nach einer Gesetzeslücke. Es ist also
Auslegungssache. Wenn dort stehen würde, dass Du im Besitz des
Originals sein mußt um eine Kopie anzufertigen, trifft es zu dem
Zeitpunkt zu in dem Du die DVD geliehen hast. Du bist in dem Moment
der Besitzer, also bist Du berechtigt die DVD in diesem Moment zu
kopieren. Was nach dem Zeitpunkt geschieht ist unerheblich. Du bist
zwar nicht mehr der Besitzer, wenn Du die DVD zurückgibst, aber Du
hast die Kopie ja angefertigt, als Du im Besitz der DVD warst.
> OK, dann paste doch mal diese eindeutigen Paragraphen.
Das Problem ist, dass es nie wirklich eindeutige Paragraphen gibt.
Das basiert meistens auf Auslegung der Gesetze. Da viele Gesetze
schwammig formuliert sind, kann man sie ebenso schwammig auslegen.
BTW: Im Urheberrecht steht kein Wort davon, dass man im Besitz des
Werkes sein muss. Ausschnitt: “(1) Zulässig ist, einzelne
Vervielfältigungsstücke eines Werkes zum privaten Gebrauch
herzustellen. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die
Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen;
doch gilt dies für die Übertragung von Werken auf Bild- oder
Tonträger und die Vervielfältigung von Werken der bildenden Künste
nur, wenn es unentgeltlich geschieht.”
Kein Wort von Besitz. Nur von einem “zur Vervielfältigung Befugten”
ist die Rede. Erstmal müßte man klären wer zur Vervielfältigung
befugt ist.
Farnsworth

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